Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Benutzung der Waschanlage der E5 GmbH

AGB Waschanlage als PDF (107KB)

1. Geltungsbereich
Die Benutzung der Waschanlage der E5 GmbH am Standort Gewerbestraße 11, 83365 Nußdorf (nachstehend E5 genannt) erfolgt ausschließlich aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2. Waschkarte
Mit dem Kauf der Waschkarte und dem Einfahren in die Waschstraße unterwirft sich der Kunde der ausdrücklichen Geltung dieser ABGs.

3. Allgemeine Verhaltensregeln für die Benutzung der Waschanlage durch den Kunden
3.1 Der Kunde hat den vor Ort ausgehängten Fahrzeugwäschebedienungshinweisen und Sicherheitsinformationen Folge zu leisten.

3.2 Der Kunde der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder nachfolgender Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.

3.3 Das Personal der Waschstraße kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte.

3.4 Zunächst muss die Waschkarte eingesteckt werden. Danach öffnet sich das Tor. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug vorsichtig in die Waschstraße einzufahren, sich innerhalb der Bodenmarkierung mittig zu positionieren bis zur elektronischen Stoppanzeige einzufahren, den Motor abzustellen und auszusteigen. Fahrzeugtüren, Fenster, Ladeflächen, Laderäume etc. müssen verschlossen werden. Außen- und Fronspiegel sind einzuklappen. Mit dem Fahrzeug nicht fest verbundene Teile müssen entfernt werden. Danach muss die Waschanlage verlassen und am Waschkartenautomat „Start“ gedrückt werden. Das Tor schließt und öffnet von selbst. Das Ende des Waschvorganges abwarten und danach die Waschanlage unverzüglich räumen.

4. Allgemeine Sicherheitsvorschriften
4.1 Der Kunde hat die im Bereich der Waschstraße geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten.

4.2 Zusätzlich zu den wichtigen Sicherheitsinformation ist das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer verboten. Motor und Fremdheizung müssen während der Benutzung der Waschanlage abgestellt werden.

4.3 Sollte es zu einer Fehlfunktion der Waschanlage kommen, ist der Kunde verpflichtet, E5 unverzüglich hierüber zu informieren. 4.4 Der Aufenthalt im/am Fahrzeug oder in der Waschstraße ist während des Waschvorgangs untersagt.

5. Haftung für Schäden
5.1 E5 gewährleistet ein dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Kunde hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich nach Ausfahren aus der Waschstraße geltend zu machen. Beschädigungen sind vor Verlassen des Firmengeländes dem Bedienpersonal anzuzeigen.

5.2 Bei Eintritt von Schäden durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet E5 nur für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass E5 eine vorsätzliche Haftung oder eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Die Haftung von E5 entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Scheinwerfer-Wischanlage o.ä.) verursacht worden sind, außer es liegt seitens E5 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

5.3 Ausgeschlossen ist die Haftung ebenfalls für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrts- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, E5 trifft auch hier eine Haftung aus grobem Verschulden oder Vorsatz.

6. Haftung für Schäden an der Waschanlage
Der Kunde haftet E5 verschuldensunabhängig für Schäden an der Waschanlage durch unsachgemäßen Gebrauch oder aufgrund der besonderen Eigenschaften des Fahrzeuges, dessen Aufbauten, Ladung etc. sowie für grobe Verunreinigungen.

7. Betriebszeiten
Die E5 GmbH behält sich eine jederzeitige Änderung der Betriebszeiten der Waschanlage vor.

8. Salvatorische Klausel
Sollten Einzelbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages zur Bereitstellung der Waschkarte möglichst weitgehend entspricht.

9. Gerichtsstand
Das Gericht am Sitz der E5 GmbH in Traunstein ist ausschließlich zuständig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Waschanlage der E5 GmbH, Stand 30.04.2021

Standort E5 GmbH

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